Für die Umsetzung der Säule II des Startup-Schutzschildes hat das Land Nordrhein-Westfalen sein bereits bestehendes Förderprogramm „NRW.Startup-up akut“ um 50 Mio. € ausgeweitet.
Diese werden durch die NRW.BANK innovativen und wachstumsorientierten Startups in Form von Wandeldarlehen Verfügung gestellt.
Die folgende Darstellung soll nur einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II im Land Nordrhein-Westfalen bieten und basiert auf Informationen der Webseite der NRW.BANK.
Das Programm NRW.Start-up akut richtet sich an Startups, die die folgenden Fördervoraussetzungen erfüllen:
Das Programm NRW.Start-up akut sieht zur Förderung der Startups Wandeldarlehen in einer Höhe von 15.000 € bis zu 200.000 € vor.
Laut Webseite der NRW.BANK können die bewilligten Mittel für all jene Maßnahmen verwendet werden, "die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen".
Das Antragsformular ist online auf der Webseite der NRW.BANK abrufbar. Die Anträge sind direkt an akut@nrwbank.de zu richten.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt ebenfalls unmittelbar durch die NRW.BANK. Ein Hausbankenverfahren ist nicht vorgesehen.
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html