Das Land Berlin hat zur Umsetzung der Säule II drei verschiedene Finanzierungswege je nach Bedarf der Unternehmen vorgesehen: Wandeldarlehn, stille oder offene Beteiligungen durch die IBB Beteiligungsgesellschaft mbH oder akkreditierte Risikokapitalgeber oder aber mezzanine Fördermittel, die direkt von der Investitionsbank Berlin verwaltet werden.
Die folgende Darstellung soll einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II im Land Berlin geben und basiert auf Informationen der Webseite der Investitionsbank Berlin sowie der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH.
Zielgruppe
Die Coronahilfen für Startups über die IBB Beteiligungsgesellschaft mbH richten sich an Startups, die keinen Zugang zu den Finanzmitteln aus Säule I des Startup-Schutzschildes haben. Das Programm möchte insbesondere all jene Startups ansprechen, die aufgrund der Coronakrise anstehende Finanzierungsrunden nicht oder nicht in ihrem geplanten Umfang realisieren konnten.
Es werden gefördert | Es werden nicht gefördert |
Unternehmen, die...
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Unternehmen, die...
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Die Startups erhalten die Finanzmittel in Höhe von 200.000 € bis 800.000 € durch die Wagniskapitalfonds Technoglogie Berlin GmbH sowie Kreativwirtschaft Berlin GmbH, die beide von der IBB Beteiligungsgesellschaft verwaltet werden.
In diesem Rahmen werden verschiedene Förderinstrumente eingesetzt:
Die Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Startups und der IBB Beteiligungsgesellschaft müssen spätestens bis zum 30.12.2020 abgeschlossen werden.
Mögliche Verwendungszwecke | Keine möglichen Verwendungszwecke |
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Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Anfrageformular auf der Webseite der IBB Beteiligungsgesellschaft.
Es werden gefördert | Es werden nicht gefördert |
Unternehmen, die...
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Unternehmen, die...
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Die Finanzierung der Startups erfolgt durch private Risikokapitalgeber, wie z.B. die IBB Capital GmbH, akkreditierte Wagniskapital-Gesellschaften oder aber auch durch Business Angels oder Family Offices in einer Höhe von maximal 800.000 €.
In diesem Rahmen kommen folgende Förderinstrumente in Betracht:
Die Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Startups und den privaten Risikokapitalgebern müssen spätestens bis zum 30.12.2020 abgeschlossen sein.
Mögliche Verwendungszwecke | Keine möglichen Verwendungszwecke |
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Die Finanzierungsanfragen sollen ausschließlich an die privaten Risikokapitalgeber gerichtet werden. Eine Liste aller akkreditierten Wagniskapital-Gesellschaften, Business Angels sowie Family Offices soll "in Kürze" auf der Webseite der Investitionsbank Berlin veröffentlicht werden.
Die Coronahilfen für Startups, die direkt über die Investitionsbank Berlin verwaltet werden, richten sich an Startups sowie an kleine und mittlere Unternehmen wie auch an kleinere Mittelständler.
Es werden gefördert | Es werden nicht gefördert |
Unternehmen, die...
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Unternehmen, die...
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Die Coronahilfen für Startups, die direkt von der Investitionsbank Berlin verwaltet werden, werden als mezzanine Mittel in Form von Nachrangdarlehen an die Startups ausgezahlt. Die Förderhöhe beträgt 100.000 € bis 800.000 € pro Unternehmensgruppe.
Die Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Unternehmen und der Investitionsbank Berlin müssen spätestens zum 30.12.2020 abgeschlossen sein.
Mögliche Verwendungszwecke | Keine möglichen Verwendungszwecke |
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Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über ein Antragsformular auf der Webseite der Investitionsbank Berlin.
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/coronahilfen-fuer-start-ups.html